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   LAG Köln, 29.04.2002 - 2 TaBV 31/01   

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https://dejure.org/2002,3684
LAG Köln, 29.04.2002 - 2 TaBV 31/01 (https://dejure.org/2002,3684)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.04.2002 - 2 TaBV 31/01 (https://dejure.org/2002,3684)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. April 2002 - 2 TaBV 31/01 (https://dejure.org/2002,3684)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsratsausstattung, Sachmittel, Computer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 40 BetrVG
    Betriebsratsausstattung, Sachmittel, Computer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Betriebsratsausstattung mit Sachmitteln und Computern; Überschreitung Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Erforderlichkeit von Arbeitsmitteln bei nur erhöhter Bequemlichkeit; Begrenzung der Kostenbelastung des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1379
  • NZA-RR 2003, 372
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 29.04.2002 - 2 TaBV 31/01
    Hierzu hat das BAG in der Entscheidung vom 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - hinsichtlich der Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrates ausgeführt, dass zu dem pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrates auch gehört, die Erforderlichkeit der Schulung gegen die Möglichkeit, bei kurzfristiger Abwesenheit von Betriebsratsmitgliedern die Betriebsratssitzung zu verlegen, abzuwägen.
  • BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97

    PC für den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Köln, 29.04.2002 - 2 TaBV 31/01
    Das Gericht legt seiner Entscheidung damit insbesondere die Grundsätze zu Grunde, die das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 11.03.1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972 und vom 12.05.1999 - 7 ABR 36/97 - AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG 1972 aufgestellt hat.
  • BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus LAG Köln, 29.04.2002 - 2 TaBV 31/01
    Das Gericht legt seiner Entscheidung damit insbesondere die Grundsätze zu Grunde, die das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 11.03.1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972 und vom 12.05.1999 - 7 ABR 36/97 - AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG 1972 aufgestellt hat.
  • LAG Köln, 27.09.2001 - 10 TaBV 38/01

    Internetanschluss für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Köln, 29.04.2002 - 2 TaBV 31/01
    Für die Frage, in welchem Umfange diese jedoch erforderlich sind, kann auf die bisherige Rechtsprechung zurückgegriffen werden, da der Gesetzgeber dieses Tatbestandsmerkmal im Rahmen der Überarbeitung des Betriebsverfassungsgesetzes nicht geändert hat (vgl. LAG Köln vom 27.09.2001 - 10 TaBv 38/01 -).
  • LAG Hamm, 10.03.2006 - 10 TaBV 154/05

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats PC nebst Zubehör Schulungsveranstaltung

    Aus diesem Grund kann der Betriebsrat mit dem Argument, mittels eines PC ließe sich die laufende Geschäftsführung (Schreibarbeiten, Archivieren) effizienter gestalten, nur gehört werden, wenn er ohne den Einsatz dieses Sachmittels andere Rechte und Pflichten vernachlässigen müsste (BAG, Beschluss vom 11.03.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 - unter B. I. 3. d) d.G.; BAG, Beschluss vom 11.11.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64 - unter B. 1. a) d.G.; BAG, Beschluss vom 12.05.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 - unter B. III. 5. d.G.; LAG Köln, Beschluss vom 29.04.2002 - NZA-RR 2003, 372; a.A.: Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 131 m.w.N.).
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